Was ist ein Reisesicherungsschein?

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Was Sie beim Reisesicherungsschein beachten müssen

Was ein Reisesicherungsschein ist und was Sie beachten müssen, erfahren Sie bei JUREBU.

Der Reisesicherungsschein - ein besonderer Schutz bei Pauschalreisen

Seit dem Jahre 1994 genießen Sie bei Pauschalreisen mit einem Reisesicherungsschein einen besonderen Schutz. Der Reisesicherungsschein ist Ihre Versicherung gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters. Gemäß § 615 k BGB hat der Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie 90/314/EWG bestimmt, dass ein Reiseveranstalter den Reisenden gegen die Folgen einer Insolvenz zu schützen hat.

Was bedeutet das für Reiseveranstalter?

Der Veranstalter ist verpflichtet, das Risiko der Insolvenz bei einem Versicherer abzusichern. Nur so erhalten Sie einen unmittelbaren Anspruch auf Ersatz dieser Kosten.

Wie wird die Absicherung nachgewiesen?

Zum Nachweis hat der Reiseveranstalter einen Sicherungsschein für Pauschalreisen vor Zahlung des Reisepreises auszuhändigen.

Das ist wichtig!

  • Nie ohne Sicherungsschein für Pauschalreisen eine Zahlung leisten!

  • Immer die im Reisesicherungsschein eingetragene Gültigkeitsdauer überprüfen!

Was müssen Sie beachten?

  • Den Reisesicherungsschein auf der Reise mit sich führen.

  • Für eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters sollten Sie genügend Geld in Reserve haben, um Übernachtung, Verpflegung, Transfer und Rückflug zu bezahlen.

Bedenken Sie auch: Der Versicherer der Insolvenzversicherung hat ein Jahr Zeit, um den Schaden aus der Insolvenz zu begleichen!

Wann zahlt die Insolvenzversicherung?

Der Versicherer der Insolvenzversicherung hat gesetzlich ein Jahr Zeit, um den Schaden aus einer Insolvenz eines Reiseveranstalters zu begleichen!