Was ist eine Pauschalreise?

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Was bedeutet Pauschalreise?

Der Kombireise-Spezialist JUREBU erklärt, was eine Pauschalreise ist, welche Vorteile und Nachteile bestehen und was Sie beachten müssen.

Was ist eine Pauschalreise?

Was ist eine Pauschalreise? - Grafik von JUREBU

Was ist eine Pauschalreise?

Was genau ist eine Pauschalreise? Pauschalreise Definition

Eine Pauschalreise ist die Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (§ 651a II BGB).

Pauschalreise Reiserecht

Das Pauschalreise Reiserecht ist seit dem 01.07.2018 in den §§ 651 a bis 651 y BGB umfassend geregelt und an das EU-Pauschalreiserecht angepasst. Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Reisende geschützt. Der Schutz gilt auch für Verbraucher, die eine verbundene Reiseleistung buchen. Selbst zusammengestellte Individualreisen ohne Reiseveranstalter sind in §§ 651a-m BGB ausgeschlossen!

Was ist eine verbundene Reiseleistung?

Die verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn Sie für jede Reiseleistung eine gesonderte Reisebestätigung und Rechnung innerhalb von 24 Stunden erhalten, z. B. für Flug, Hotel, Mietwagen. In diesem Fall muss Ihnen ein Reisesicherungsschein ausgehändigt werden. Ein Reisebüro (Reisemittler) wird in diesem Fall zum Reiseveranstalter.

Was ist ein Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter im Sinne des EU-Pauschalreiserechts ist jeder Unternehmer, der ein Reisepaket aus zwei Reiseleistungen zusammenstellt.

Was sind Reiseleistungen?

  • die Beförderung per Auto, Bahn, Bus, Fähre, Flugzeug, Schiff

  • eine Unterkunft, wie Hotel, Pension, Gästehaus, Ferienwohnung, Schiff (schwimmendes Hotel),

  • ein Mietwagen, Camper,

  • jede sonstige touristische Zusatzleistung, wie Ausflüge, Stadtrundfahrten, Veranstaltungen.

Wann ist es eine Pauschalreise? Merkmale einer Pauschalreise

  • Die Reiseleistungen werden auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt.

  • Es gibt mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen, wie Unterkunft, Transport, Transfer, Tour.

  • Die Reiseleistungen werden zu einem Gesamtreisepreis angeboten und bezahlt.

  • Einzelne Reiseleistungen werden nicht einzeln ausgewiesen.

  • Eine zweite Reiseleistung, z. B. ein Ticket für eine Tour, kostet mindestens 25 Prozent des gesamten Reisepreises.

Vorteile einer Pauschalreise

  • Pauschalurlauber können Reisemängel innerhalb zwei Jahren nach Ende der Reise geltend machen.

  • Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters erhalten Pauschalreisende den gezahlten Reisepreis für nicht erbrachte Reiseleistungen vom Kundengeldabsicherer (Insolvenzversicherer) zurück ( § 651r BGB).

  • Bei einer Insolvenz muss der Reiseveranstalter eine vertraglich vereinbarte Beförderung vom Urlaubsort wieder zurück in die Heimat veranlassen.

  • Erstattungsansprüche können für nicht erbrachte und aus eigenen Mitteln bezahlte Leistungen an den Kundengeldabsicherer geltend gemacht werden, wie z. B. Hotel-, Beförderungskosten.

  • Die Regeln zum Insolvenzschutz gelten auch für Reiseveranstalter aus Drittländern außerhalb der EU, die Pauschalreisen im Internet verkaufen.

  • Bereits geleistete Anzahlungen sind nach § 346 BGB (Wirkungen des Rücktritts) und § 651 h Abs. 5 BGB (Rücktritt vor Reisebeginn) innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen.

  • Die Restzahlung des Reisepreises ist erst 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

Nachteile einer Pauschalreise

  • Anzahlung und Restzahlung des Reisepreises sind weder in der EU-Pauschalreiserichtlinie noch im BGB geregelt.

  • Es ist keine Frist zum Reiserücktritt im BGB und in der in der EU-Pauschalreiserichtlinie geregelt.

  • Die Erstattung der Kosten bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters erfolgt anteilig in der Höhe der Kundengeldabsicherung, wenn der gesetzlich vorgegebene Betrag von 110 Millionen Euro nicht ausreicht.

Pauschalreise Reisewarnung

Die Reisewarnung ist eine Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger. Bürger werden nicht gezwungen, sich an die Reisewarnung zu halten. Sie ist nicht förmlich sanktioniert. Jeder kann sich über sie hinwegsetzen, ohne dass staatliche Organe ihn an der Pauschalreise hindern können. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Reisefreiheit. Ein Reisender, der die Reise trotz Reisewarnung durchführen will, hat darauf einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter, sofern dieser nicht den Reisevertrag kündigt. Ansprüche aus der Reiseversicherung gehen jedoch verloren!

Pauschalreise stornieren

Die AGB des Reiseveranstalters enthalten die Bedingungen, wie Sie eine Pauschalreise stornieren können.

Pauschalreise Rücktritt

Eine Pauschalreise kann durch Einreisebeschränkungen des Ziellandes, dortige Ausgangssperren oder andere Einschränkungen des öffentlichen Lebens erheblich beeinträchtigt sein oder sogar unmöglich werden, z. B. bei fehlenden Zertifikaten der Unterkunft. Reisende können in diesem Fall nach § 651 h Abs. 3 BGB (Rücktritt vor Reisebeginn) den Pauschalreise Rücktritt erklären. Rücktrittsgrund sind auch geschlossene Restaurants, Museen, historische Gebäude oder Freizeitparks.

Pauschalreise Rücktritt ohne Stornogebühren

  • Ob ein Pauschalreise Rücktritt ohne Stornogebühren möglich ist, muss im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.

  • Erforderlich ist nach dem Pauschalreise-Gesetz, dass am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.

  • Ob diese Umstände vorliegen, kann niemand im Vorhinein pauschal beantworten. Die Lage entwickelt sich derzeit dynamisch und sehr differenziert.

  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amts stellen zwar ein Indiz dar. Sie sind aber nicht allein ausschlaggebend für die Beantwortung der Frage, ob eine Pauschalreise kostenlos storniert werden kann oder nicht.

  • Es müssen daher alle Umstände der Pauschalreise betrachtet werden. Wer eine Pauschalreise nicht antreten möchte, sollte Kontakt mit dem Reiseunternehmen aufnehmen, um mögliche Optionen zu besprechen. Das ist heute bei Kurzarbeit leider schwer möglich. Das Reisebüro bleibt deshalb immer Ihr Ansprechpartner und vermittelt gern.

Pauschalreise wegen Corona stornieren - allgemeines Lebensrisiko

  • Keine Stornogebühren fallen an, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).

  • Auch der Reiseveranstalter kann ohne Entschädigungsanspruch des Kunden die Pauschalreise vor Reiseantritt kündigen, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

  • Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, ausgewiesene Risikogebiete des RKI und Einreisebeschränkungen der Reiseziele sind zwar Gründe für eine Stornierung nach § 651 BGB. Das bedeutet nicht, dass die Stornierung kostenfrei ist.

  • Eine grassierende Infektionskrankheit wie Influenza oder jetzt auch COVID-19 ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen.

  • Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich mit einer Krankheit anzustecken

  • Wenn Sie eine Pauschalreise wegen Corona nicht durchführen können, müssen Sie selbst aktiv werden, auch wenn für den Reisezeitraum eine Reisewarnung vorliegt.

  • Nach §651 h Abs. 1 BGB können Sie vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen im Regelfall Stornogebühren bezahlen (§ 651h Abs. 2 BGB).

  • Sichern Sie sich immer gegen eventuelle Kosten eines Reiserücktritts oder Reiseabbruchs, einer medizinischen Behandlung, Quarantäne und eines Transports ab. Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Zusatzschutz und eine Auslandsreisekrankenversicherung ab!

Höhere-Gewalt-Klausel - force majeure clause

Die einseitige Rücktrittsklausel der Reiseveranstalter wegen höherer Gewalt ist ein Sonderfall. In einem solchen Fall behält sich nur der Veranstalter in den AGB den Rücktritt aufgrund höherer Gewalt vor. Sie teilen sich die Kosten mit dem Reiseveranstalter.

Was ist höhere Gewalt?

  • Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse, wie

  • Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche,

  • aber auch niederer Zufall (casus fortuitus) wie Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden.

Pauschalreise Restzahlung

  • Der Anspruch des Reiseveranstalters auf die Restzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt besteht, solange ein Pauschalreisevertrag wirksam ist.

  • Eine Reisewarnung führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Sie verbietet die Durchführung der Reise nicht und ist kein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB.

  • Kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden, sind Restzahlungen nicht mehr zu leisten.

  • Der Reiserücktritt führt zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses und beendet die vertraglichen Pflichten.

  • Unter Berufung auf § 321 BGB kann eine Zahlung des geltend gemachten Betrages ausgesetzt werden.

Leistungsverweigerungsrecht - Zurückhaltung der Restzahlung

  • Solange weder Reisende den Rücktritterklärt noch Reiseunternehmen eine Pauschalreiseabgesagt haben, bleibt die Verpflichtung zur Restzahlung des Reisepreises grundsätzlich bestehen.

  • Es kann unter bestimmten Umständen ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, z. B. bei Einreisestopp, Durchreisestopp, Quarantänemaßnahmen, Hotelschließungen und massenweisen Flugausfällen, fehlenden Hotel-Zertifikate u.a., so dass die gebuchte Pauschalreise nicht wie gebucht stattfinden kann.

  • In einem solchen Fall ist der Vorleistungspflichtige gemäß § 321 BGB berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, es sei denn, die Gegenleistung wird bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet.

Kombireisen sind Pauschalreisen

Der Kombireise-Spezialist JUREBU bietet Ihnen Kombireisen immer als Pauschalreisen an. Sie können Ihren Urlaub pauschal als Individualreisen oder Gruppenreisen buchen, Kombi Reisen zusammenstellen und Reiseideen anpassen. Oder eine klassische Reise pauschal buchen.

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