Kombireise Dubai Sri Lanka

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Dubai und Sri Lanka kombinieren

Mit einer Kombireise Dubai Sri Lanka erleben Sie einfach mehr. Staunen Sie zuerst über die Weltstadt Dubai. Sie hat so viele Attraktionen und eine atemberaubende Architektur. Besuchen Sie im Anschluss Sri Lanka. Die Trauminsel im Indischen Ozean erwartet Sie mit schönen Sandstränden und tollen Hotels. Kombinieren Sie mit Ayurveda Wellness. Anfrage Dubai Sri Lanka

Kombireise Dubai Sri Lanka

Visum

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als "Electronic Travel Authorization" (ETA) im Online Verfahren unter Visum Sri Lanka beantragt werden. Antragsteller berichten allerdings, dass sei dabei nicht mit deutschen Kreditkarten bezahlen konnten. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,- US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,- US$. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu zwei Tage) und für Kinder unter zwölf Jahren sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist. Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,

  • dass Sie die offizielle Webseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eta.gov.lk nutzen. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen.

  • dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben "O" anstatt der Zahl "0" in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.

  • Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.

  • Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.

  • Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich und äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (E-Mail: adcvisa@immigration.gov.lk). Zum Visum Sri Lanka

Allgemeine Reiseinformationen

Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.

Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.

Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen. Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls sichtbar gezeigt werden, da sie als Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sri Lanka eine Reihe von sri-lankischen Auslandsorganisationen sowie von Einzelpersonen als Mitglieder von terroristischen Organisationen eingestuft hat (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://colombogazette.com/wp-content/uploads/2014/04/1854_41-E.pdf). Die genannten Personen und Mitglieder dieser Organisationen auch mit deutscher Staatsangehörigkeit sollten sich vor Reiseantritt über die möglichen rechtlichen Implikationen bei Einreise nach Sri Lanka eingehend erkundigen.

In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist daher ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.

Geldautomaten, die deutsche Kreditkarten mit PIN akzeptieren, sind weit verbreitet, jedoch ist es unter Umständen ratsam, die Bank vorab über die geplante Reise zu informieren, um zu vermeiden, dass Transaktionen grundsätzlich wegen des Verdachts auf Kartenmissbrauch blockiert werden. Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. V-Pay-Karten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.
Beim Einlösen von American Express Traveller Cheques gibt es häufig Schwierigkeiten, da viele Banken die Annahme verweigern.

Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen. Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

Besondere Vorsicht ist zudem bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat. (Quelle: Auswärtiges Amt)