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Ab dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Deutschland von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Quarantäne nicht mehr erforderlich. Verlangt werden:
Das Negativzertifikat, die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Deutsche Einreisende benötigen kein Seychellen Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflug- oder Weiterreiseticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt (ca. US$ 150 pro Tag). Kontrollen bei der Einreise kommen vor, Mittel können in bar, Reiseschecks oder Kreditkarten mitgeführt werden.
Die Vorlage eines Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn Reisende auf die Seychellen fliegen und von dort mit einem Segelcharter die Inseln verlassen wollen und nicht dorthin zurückkehren.
Zusätzlich wird im Flugzeug kurz vor der Landung ein Formular von der Crew verteilt, welches ausgefüllt und bei der Einreise abgegeben werden muss.
Besuchsgenehmigung
Für einen Urlaubsaufenthalt auf den Seychellen genügt die Besuchsgenehmigung (Visitor's Permit), die jeder Besucher kostenlos und ohne Visaformalitäten bei der Einreise erhält, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Der Besucher muss Inhaber eines für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisedokumentes sein, das von einem von den Seychellen anerkannten Staat ausgestellt ist. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte bei den Behörden Ihres Heimatlandes.
Achtung: Die Seychellen haben bislang die Republik Kosovo nicht als unabhängigen Staat anerkannt. Daher sind auch Reisepässe der Republik Kosovo nicht anerkannt und ermöglichen somit keine Einreise!
Die Besuchsgenehmigung (Visitor's Permit) wird bei Einreise für die Dauer des geplannten Aufenthaltes, längstens jedoch für drei Monate ausgestellt. Bei der Einreise für einen kurzen Urlaubsaufenthalt muss ein gültiges Ticket für die Heim- oder Weiterreise vorgewiesen werden. Zudem muss der Nachweis erbracht werden mindestens für die ersten 3 Nächte eine Unterkunft gebucht und bezahlt zu haben. Bei längeren Aufenthalten bis zu 3 Monaten kann die Erteilung davon abhängig gemacht werden, dass für den Unterhalt ausreíchend Geldmittel nachgewiesen werden und eine Unterkunft vorab gebucht und bezahlt ist.
Innerhalb der Gültigkeitszeit der Besuchsgenehmigung kann beim Immigration Office in Victoria eine Verlängerung beantragt werden. Verlängerungen von jeweils drei Monaten sind bis zu einer Gesamtdauer (gerechnet ab Einreise) von einem Jahr möglich. Für alle Verlängerungen ist eine Gebühr von derzeit etwa 70 € zu bezahlen.
Keine Besuchsgenehmigung bei Einreise aus Infektionsgebieten
Die Seychellen sind weitgehend frei von "Tropenkrankheiten". Damit das so bleibt wird die Besuchserlaubnis in einigen Fällen verweigert. Dazu gehört die Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebiet ohne den Nachweis einer wirksamen Impfung oder die Einreise aus einem Ebolainfektionsgebiet.