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Coronavirus

FAQ und Informationen zum Coronavirus von JUREBU

Sie, der Reiseveranstalter und wir als Online-Reisebüro JUREBU sind mit den weltweiten Auswirkungen der Pandemie durch den Coronavirus konfrontiert. Verständlicherweise haben Sie Fragen zur gebuchten und zur Planung der nächsten Kombireise. Hier finden Sie FAQ zur Corona Epidemie, einen Überblick über den aktuellen Stand der Reiseziele und der betroffenen Airlines. Wegen der Dynamik kann diese Übersicht nie vollständig sein! (Stand: 27.7.2020)

Weltweite Reisewarnung zur Corona Pandemie

Abbildung: Weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes -

Weltweite Reisewarnung

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland ab 15. Juni 2020 wird derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die meisten Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.
*Die Aufhebung der Reisewarnung kann durch nationale Einreisesperren, die ggf. über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, oder durch Nichterfüllung der Pandemiekriterien verzögert werden. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Schweden. (Auswärtiges Amt)

SunTrips, LMX Individuell und andere LMX-Marken

Reisewarnung für Kreuzfahrten

Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten. (Auswärtiges Amt)

In welchen Ländern gibt es Reisebeschränkungen?

JUREBU informiert Sie über Einreiseverbote, Quarantäne, Visa-Suspendierung, Gesundheitszeugnisse. JUREBU haftet nicht für die Vollständigkeit der Listen!

Reiserecht und Corona

Antworten zu Ihren Fragen zur Stornierung, Umbuchung, zu Kosten u. a. enthält der aktuelle Newsletter. Sie finden ihn im Newsletter-Archiv.

Reiseziele in Europa mit Einreisesperre

Reiseziele in Europa mit Quarantäne

Reiseziele in Europa mit Gesundheitszeugnis

Reiseziele in Europa ohne Einschränkungen

Flugverbindungen

Reiseziele in Asien mit Einreiseverbot

Reiseziele in Asien mit Quarantäne

Reiseziele in Asien mit App & Gesundheitszeugnis

Flugstreichungen bei Airlines

Widerruf der erteilten Visa

Reiseziele im Nahen Osten mit Einreisestopp

Reiseziele im Nahen Osten mit Quarantäne

Reiseziele im Nahen Osten mit Gesundheitszeugnis

Reiseziele in Afrika mit Einreisesperre

Reiseziele in Afrika mit Quarantäne

Reiseziele in Afrika mit Gesundheitszeugnis

Reiseziele in Amerika mit Einreisesperre

Reiseziele in Amerika mit Quarantäne

Reiseziele in Amerika mit Gesundheitszeugnis

Reiseziele Indischer Ozean mit Einreisesperre

Reiseziele Indischer Ozean mit Quarantäne

Reiseziele Indischer Ozean mit Gesundheitszeugnis

Reiseziele in Ozeanien mit Einreisesperre

Reiseziele in Ozeanien mit Quarantäne

Reiseziele in Ozeanien mit Gesundheitszeugnis

Johns Hopkins University

Die Johns Hopkins University ist eine private Universität in Baltimore in den Vereinigten Staaten. Hier sind alle Coronavirus-Fälle weltweit aufgelistet. Super grafische Darstellung! Die dortigen Zahlen entsprechen der Realität.

Global Monitoring

Informationen zum Coronavirus-Ausbruch weltweit finden Sie auf der Homepage von Global Monitoring. Auf dieser Seite werden alle Informationen zur aktuellen Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) aus den einzelnen Ländern zentral zusammengefasst. Wegen sehr langer Benachrichtigungen ist die Übersicht auf die Updates der vergangenen drei Tage beschränkt.

Robert-Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Es ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Die dortigen Fallzahlen entsprechen nicht der Realität!

Informationen zu Flugstreichungen

Informieren Sie sich über Flugstreichungen auf der Seite des IATA Travel Centre.

Informationen zu den Reiseländern

Der Ausbruch der Coronavirus Epidemie führt zur Verunsicherung bei vielen Reisenden. Was Sie in den einzelnen Reiseländern beachten sollten:

Bundesministerium für Gesundheit

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus gibt das Bundesministerium für Gesundheit.

Registrierung in Krisen-Vorsorgeliste

Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorge-Liste des Auswärtigen Amtes, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.

Welche Überwachung ist an Flughäfen zu erwarten?

Wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 müssen Sie auf allen internationalen Flughäfen mit erhöhten Überwachungsmaßnahmen bezüglich Fieber sowie gegebenenfalls der Verhängung von Quarantäne rechnen, teilt das Auswärtige Amt mit. Auch komme es wegen Erkrankungen und Verdachtsfällen vermehrt zu Einschränkungen im internationalen Flugverkehr. Die WHO arbeitet mit der International Air Transport Association (IATA) zusammen, auf deren Webseite sämtliche Reisebeschränkungen im internationalen Luftverkehr abgerufen werden können.

Wann ist ein kostenloses Rücktrittsrecht möglich?

Was bedeutet ein behördliches Einreiseverbot?

Bei einem behördlichen Einreiseverbot liegt höhere Gewalt vor. Es ist ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand. Sowohl eine Pauschalreise als auch ein einzelner Flug lassen sich kostenfrei stornieren. Schadensersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind ausgeschlossen.

Wer trägt die Kosten für eine Quarantäne?

Wer bezahlt den Ersatzflug?

Einen Anspruch auf einen Ersatzflug plus Ausgleichszahlung haben Sie nur dann, wenn die Airline den Flug 14 oder weniger Tage vor Abflug storniert (cancelled). Die Ausgleichszahlung für Kurzstrecken beträgt 250 €, für Mittelstrecken 400 € und für Langstrecken 600 Euro pro Person. Das betrifft Kunden mit Nur-Flug-Buchungen ohne Reisesicherungsschein.

Kann ich wegen der Corona Epidemie stornieren?

Was muss ich tun, wenn ich bereits unterwegs bin?

Was tun, wenn die Flugverbindungen gestrichen sind

Ist die Rückreise nicht wie im Reiseverlauf beschrieben möglich und ein Flug gestrichen, dann übernnimmt der Reiseveranstalter die Kosten für bis zu 3 Übernachtungen vor Ort. Er trägt die Kosten für den späteren Rückflug. Prüfen Sie bei Flugstreichungen eine Rückreise nach Deutschland über Drittdestinationen. Bitte wenden Sie sich bei Nur-Flug-Buchungen an Ihre Fluggesellschaft, da kurzfristig Änderungen, vor allem Flugstreichungen, zu erwarten sind. Die Lufthansa wird z. B. 70 % aller Flüge streichen.

Kann ich eine Reisebuchung widerrufen?

Eine Reisebuchung kann wegen der Corona Epidemie nicht widerrufen werden.

Kann ich eine Reise auf 2021 umbuchen?

Wegen unvermeidbarer, außerordentlicher Umstände, z. B. Einreiseverbot, Quarantäne, Streichung von Flügen, können Sie kostenlos auf 2021 umbuchen.

Wann und wohin kann ich reisen?

Viele Reisende zögern ihre Buchung aktuell hinaus. Viele Reiseveranstalter haben ihre Stornobedingungen angepasst. Unser Tipp: Aktivreisen. Genießen Sie die Natur und Kultur auf einer Wanderreise oder Radreise. Anfrage

Unser Tipp: Trinken Sie Rotwein

Schon der griechische Arzt Hippokrates (460-377 v. Chr.) wusste von der positiven Wirkung des Weines. Der griechische Vater der Medizin, sagte: Das erste Glas Wein ist für die Gesundheit, das zweite Glas ist für die Fröhlichkeit, das dritte Glas für den guten Schlaf und jedes weitere Glas eine Gefahr. Seit zirka 2.500 Jahren weiß man, dass Wein ein Heilmittel sein kann, solange man ihn nicht missbraucht. Besonders die Phenole vom Rotwein fungieren als Gesundheitspolizei. In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund! Stocken Sie Ihre Rotwein-Vorräte auf.

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