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Hier finden Sie Fragen und Antworten, kurz FAQ.
Laut EU-Richtlinie 90/314/EWG besteht eine Pauschalreise aus mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zum Gesamtpreis verkauft oder angeboten werden: "Beförderung, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen (...) sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen". Zudem muss eine Pauschalreise nach dieser Definition länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung einschließen.
Bei einer Kombireise kombinieren Sie Reiseziele, Reisearten, Reisepakete und/oder Reisebausteine. Das Ergebnis ist eine Pauschalreise EINES Reiseveranstalters mit einem Reisesicherungsschein. Lesen Sie mehr unter Was ist eine Kombireise?
Seit dem Jahre 1994 genießen Sie bei Pauschalreisen einen besonderen Schutz. Gemäß § 615 k BGB hat der Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie 90/314/EWG bestimmt, dass ein Reiseveranstalter den Reisenden gegen Insolvenzfolgen zu schützen hat. Der Veranstalter ist verpflichtet, das Risiko der Insolvenz bei einem Versicherer abzusichern. Nur so erhalten Sie einen unmittelbaren Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Zum Nachweis hat der Reiseveranstalter einen Sicherungsschein für Pauschalreisen vor Zahlung des Reisepreises auszuhändigen. Wichtig für Sie! Nie ohne Sicherungsschein für Pauschalreisen eine Zahlung leisten! Immer die im Reisesicherungsschein eingetragene Gültigkeitsdauer überprüfen! Den Reisesicherungsschein auf der Reise mit sich führen. Für eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters sollten Sie genügend Geld in Reserve haben, um Übernachtung, Verpflegung, Transfer und Rückflug zu bezahlen. Bedenken Sie auch: Der Versicherer der Insolvenzversicherung hat ein Jahr Zeit, um den Schaden aus der Insolvenz zu begleichen!
Eine Kombireise buchen Sie am besten bei dem Kombireise-Spezialisten JUREBU. Hier haben Sie die Wahl, ob Sie
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