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Oman Reisen lassen Sie Tradition und Moderne, Natur und Kultur erleben. Sie entdecken ein märchenhaftes Flair, den Zauber und die Magie des Orients im Sultanat Oman. Authentisch. Unverfälscht. Stellen Sie Ihre Oman Reise selbst zusammen. Oder passen Sie unsere Reiseideen an. Oder buchen Sie eine Gruppenreise Oman. Anfrage Oman Urlaub
Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi Arabien und Oman können Übergriffe aus der Konfliktregion Jemens als auch Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen. Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen. Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sie sollten im Oman generell zurückhaltend auftreten. Bitte nehmen Sie in Ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht. Halten Sie sich von eventuellen Demonstrationen fern.
Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor. Lassen Sie die übliche Vorsicht walten. Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
Homosexuelle Handlungen sind in Oman strafbewehrt. Verurteilten kann gar die Todesstrafe drohen. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt.
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.
Fahrten über längere Entfernungen durch monotone Wüstenlandschaften werden häufig unterschätzt. Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Muskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaft führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden.
Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.
Bei Fahrten außerhalb des Großraums Muskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.
Mietwagen sind nicht immer, insbesondere beim Insassenschutz, hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.
Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.
Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Achten Sie auf Hinweisschilder und Warnungen an den Stränden. Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.
Trotz des grundsätzlich sehr trockenen Klimas kann es insbesondere im Winter zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln und sollten bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich verlassen werden. Vereinzelt können tropische Zyklonen aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht. Sie sind in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende in islamische Länder gelten, sollten auch in Oman berücksichtigt werden.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Kinderreisepass: Ja
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Muskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Nur noch in bestimmten Fällen kann das Visum ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Es gibt Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu zehn und 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen deutsche Staatsangehörige kein gesondertes Visum für Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist.
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Muskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.