Hochinzidenzgebiete
Was muss ich bei Hochrisikogebieten beachten?
JUREBU erklärt hier, was ein Hochrisikogebiet (ehemals Hochinzidenzgebiet) ist und was du beachten musst.
Inhaltsverzeichnis Hochrisikogebiete
- Was ist ein Hochrisikogebiet?
- Welche Länder sind Hochrisikogebiete?
- Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ab 03.03.2022
- Anmeldepflicht bei Einreise in Deutschland
- Absonderungspflicht - Quarantäne
- Welche Coronatests werden akzeptiert?
- Verschärfte Kontrollen durch die Bundespolizei
- Coronatest durch die Airline
- Anforderungen an den Coronatest
- Informationen über Corona Risiko-Gebiete
- Was ist in der Corona Pandemie bei einer Reisebuchung zu beachten
- COVID-19 - allgemeines Lebensrisiko
- Wann kann ich eine Pauschalreise kostenlos stornieren?
- Wohin reisen trotz Corona?
- Navigation
Was ist ein Hochrisikogebiet?
Ein Hochrisikogebiet ist laut RKI eine Region mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Fallzahlen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Verglichen werden
7-Tagesinzidenz (deutlich über 100),
Ausbreitungsgeschwindigkeit,
Hospitalisierungsrate,
Testrate und Positivitätsrate,
epidemiologische Daten,
besonders aggressive Corona Mutanten,
erhöhtes Risiko für die Gesundheit.
Welche Länder sind Hochrisikogebiete?
Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete.
Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ab 03.03.2022
Bitte beachte, dass am 3. März 2022 um 0:00 Uhr die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft tritt (Coronaeinreisev). Für eine Einreise in Deutschland unterliegt jeder Reisende ab 6 Jahre
Was ist neu in der Corona-Einreiseverordnung ab dem 03. März 2022?
Die 3. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 3. März 2022 in Kraft. Die Regeln für die Einreise in Deutschland nach der Corona-Einreiseverordnung bleiben inhaltlich zu großen Teilen unverändert. Der Genesenennachweis, Impfnachweis und Hochrisikogebiete werden neu definiert. Für Kinder unter 12 Jahren werden weitere Ausnahmen festgelegt.
Anmeldepflicht bei Einreise in Deutschland
Wenn du dich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hast, bist du zu einer Digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet. Hierfür musst du deine Daten auf der Website Digitale Einreiseanmeldung eingeben und die Anmeldung bei Einreise schriftlich nachweisen.
Absonderungspflicht - Quarantäne
Wenn du dich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hast, musst du dich unverzüglich nach der Einreise 10 Tage absondern.
Die Absonderung endet vor dem Ablauf von zehn Tagen für genesene, geimpfte oder getestete Personen, wenn diese den Genesenennachweis, den Impfnachweis oder den Testnachweis nach § 7 Absatz 4 Satz 1 an die zuständige Behörde übermitteln.
Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.
Bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise.
Bei Fragen zu der für dich geltenden Quarantäneregelung und ggf. für dich geltende Ausnahmeregelungen wende dich bitte an dein Bundesland.
Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer sind auf der folgenden Webseite verlinkt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.
Generelle Nachweispflicht
Alle Einreisenden sind verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) vorzulegen. Das gilt unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht.
Die strenge Testpflicht für Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Einreise mit Kindern
Kinder unter 12 Jahren sind bei der Einreise nach Deutschland von der Nachweispflicht befreit. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenennachweis oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise. Alternativ kann ein Testnachweis vor Ablauf von fünf Tagen übermittelt werden und die Quarantäne abkürzen.
Information für Geimpfte und Genesene
Impfnachweise und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.
Welche Coronatests werden akzeptiert?
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Tests, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020). Beachte die Vorgaben, in welcher Sprache der Test vorgelegt werden muss.
Folgende Testverfahren der Nukleinsäure-Amplifikationstechnik zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert: PCR, LAMP1, TMA.
Verschärfte Kontrollen durch die Bundespolizei
Die Bundespolizei hat die Kontrollen bei Einreisen am Frankfurter und Münchner Flughafen verstärkt. Vor allem die Flüge aus den Hochrisiko-Gebieten werden konsequent kontrolliert. Reisende aus diesen Ländern werden direkt am Flugzeug und noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle überprüft. Neben der Bundespolizei (Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) dürfen Airlines den Corona-Test verlangen.
Coronatest durch die Airline
Wenn du keinen Nachweis im Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet erhalten hast, können Beförderer vor Abreise einen Corona-Test durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Der Abstrich für diesen Test durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen.
Anforderungen an den Coronatest
Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die Anforderungen an den Coronatest des RKI erfüllen.
Informationen über Corona Risiko-Gebiete
Mehr Informationen über Corona Risiko Gebiete. Zu den aktuellen Informationen des RKI geht es hier: Coronavirus SARS-CoV-2
Was ist in der Corona Pandemie bei einer Reisebuchung zu beachten
Besser kurzfristig statt langfristig buchen. Die Situation ist zu dynamisch.
Vor der Reisebuchung: Informieren. Informieren. Informieren. Informationsquellen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters studieren. Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, ob und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist. Einige große Reiseveranstalter haben ihre Stornobedingungen für neue Buchungen angepasst.
So flexibel wie nur möglich buchen. Mit Flex-Angeboten bieten manche Reiseveranstalter gelockerte Umbuchungs- und Stornoregelungen.
Individuelle Reise zusammenstellen: Nur kostenlos stornierbare Hotels buchen.
Kein Reiseziel mit Reisewarnung buchen, da die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet.
Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Versicherung inklusive Leistungen bei Quarantäne abschließen. Achtung! Viele Reiserücktrittsversicherungen und Kreditkartenversicherungen enthalten einen Pandemieausschluss. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft.
COVID-19 - allgemeines Lebensrisiko
Eine grassierende Infektionskrankheit wie Influenza oder COVID-19 zählen nicht zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen. Sie sind dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Eine kostenlose Reisestornierung ist nicht möglich.
Wann kann ich eine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Das Pauschalreise-Gesetz fordert für eine kostenlose Reisestornierung „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“. Diese müssen objektiv gegeben sein und auch noch zum Zeitpunkt der Reise bestehen.
Die Zugehörigkeit zu Corona-Risiko-Gruppen und eine damit einhergehende individuelle Gesundheitsgefährdung spielen hierbei keine Rolle.
Das gilt auch, wenn du aus einer Region kommst, die als Corona Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ausgewiesen ist.
Wohin reisen trotz Corona?
Auf der Corona Weltkarte findest du mögliche Reiseziele. Unter Corona Reisen sind alle wichtigen Informationen zum Corona Urlaub zusammengefasst.