Corona Risikogebiete

Sie sind hier: Kombireisen, Individualreisen, Rundreisen » Service » Coronavirus

Corona Risikoländer und Risikogebiete

JUREBU informiert dich hier über Risikoländer, Risikogebiete und deine Informationspflicht. Alles, was du beachten musst.

Was sind Risikoländer oder Risikogebiete?

Die Einstufung nehmen Gesundheitsminister, Außenminister und Innenminister gemeinsam vor. Sie bewerten:

  • Haben sich in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner neu an Corona infiziert?

  • Bestehen Ansteckungsgefahren?

  • Wie geht das Land gegen die Ausbreitung der Seuche vor?

  • Sind die Ausbrüche lokal oder flächendeckend?

  • Reichen die Testkapazitäten im Land?

  • Wie viele Tests wurden durchgeführt?

  • Welche Hygiene-Bestimmungen gelten?

  • Wie werden Kontakte mit Infizierten nachverfolgt?

  • Wie glaubwürdig sind die offiziellen Angaben?

NEU: * Hochinzidenzgebiete seit 24.01.2021

Hochinzidenzgebiete* werden ab 24. Januar 2021 als Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Fallzahlen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ausgewiesen. Außerdem weist das Robert-Koch-Institut seit 13. Januar 2021 Virusvarianten-Gebiete aus.

Wo finde ich die Liste der Risikogebiete?

Da sich die Liste der Risikogebiete ständig ändert, solltest du dich vor einer Reise beim RKI informieren. Du findest dort Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI: Liste der Risikogebiete.

Einreisebeschränkung und Quarantäne bei Einreise aus Risikogebiet

Der Status als Risikogebiet entscheidet darüber, ob es für Reisende aus den betreffenden Ländern eine Einreisebeschränkung nach Deutschland gibt. Die genaue Praxis legt ein Schreiben des Bundesgesundheitsministers fest. Demnach unterliegen Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der (Wieder-)Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.

Welche Informationspflicht habe ich bei Einreise aus Risikogebieten?

Du musst sofort das für dich zuständige lokale Gesundheitsamt kontaktieren und über deine Einreise informieren. Die Gesundheitsbehörde ihrerseits überwacht die Quarantäne. Wenn du das Amt nicht informierst, musst du mit Geldstrafen zwischen 500 und 10.000 Euro rechnen.

Was muss ich bei einer Reisebuchung zu beachten?

  • Besser kurzfristig statt langfristig buchen. Die Situation ist zu dynamisch.

  • Vor der Reisebuchung: Informieren. Informieren. Informieren. Informationsquellen

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters studieren. Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, ob und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist. Einige große Reiseveranstalter haben ihre Stornobedingungen für neue Buchungen angepasst.

  • So flexibel wie nur möglich buchen. Mit Flex-Angeboten bieten manche Reiseveranstalter gelockerte Umbuchungs- und Stornoregelungen.

  • Nur kostenlos stornierbare Hotels buchen.

  • Kein Reiseziel mit Reisewarnung buchen, da die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet.

  • Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Versicherung inklusive Leistungen bei Quarantäne abschließen. Achtung! Viele Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln zu Krankheiten infolge Corona, die Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Am 11. März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Bei einer Erkrankung am Coronavirus nach dem 11. März 2020 ist bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben.

Wann kann ich eine Pauschalreise kostenlos stornieren?

  • Das Pauschalreise-Gesetz fordert für eine kostenlose Reisestornierung „unver­meid­bare, außergewöhnliche Umstände“. Diese müssen objektiv gegeben sein und auch noch zum Zeit­punkt der Reise bestehen.

  • Eine neue Virus-Mutante, wie Omikron, ist kein unver­meid­barer, außergewöhnlicher Umstand. Ein Virus zählt heute als allgemeines Lebensrisiko, das „von jedem zu akzeptieren“ sei. Ein Lebensrisiko ist „notwendig unbestimmt, aber gleichwohl gesellschaftlich nachvollziehbar“.

  • Die Zugehörig­keit zu Corona-Risiko­-Gruppen und eine damit einhergehende individuelle Gesund­heits­gefähr­dung spielen hierbei keine Rolle.

  • Das gilt auch, wenn du aus einer Region kommst, die als Risiko­-Gebiet, Hochinzidenz-Gebiet oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen ist.

COVID-19 - allgemeines Lebensrisiko

Eine grassierende Infektionskrankheit wie Influenza oder COVID-19 zählen nicht zu unver­meid­baren, außergewöhnlichen Umständen. Sie sind dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Prüfe deshalb im Vorhinein, wie kulant ein Reiseveranstalter eine eventuelle Reisestornierung behandelt bzw. ob die Buchung eine Option zur kostenlosen Stornierung hat. Einen sehr guten Vergleich bieten Journaway und Check24 Reisen.