Corona Risikogebiete
- Digitale Einreiseanmeldung (DEA)
- Link zur Homepage
- Meldung an Gesundheitsamt
- Häusliche Quarantäne in Deutschland ab 8.11.2020
- Überwachung der Einhaltung der Quarantäne
- Ausnahmen
- Corona Test statt Quarantäne
- Weitere Informationen
- Infoblatt der Bundesregierung
- Infektionsschutzgesetz und Geldbuße bei Verletzung
- Meldepflicht bei Corona Symptomen
- Infoblatt der Bundesregierung
Digitale Einreiseanmeldung (DEA)
Reisende in Corona-Risikogebiete sind ab 8.11.2020 verpflichtet, vor der Rückreise die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Das neue Verfahren ersetzt die analoge Aussteigerkarte. Dies gilt für den Flugverkehr, für die Einreise mit Auto, Bahn, Bus oder Schiff.
Meldung an Gesundheitsamt
Sie sind ferner verpflichtet, Ihre Aufenthaltsadresse im Bundesgebiet der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde mitzuteilen. Dazu ist die digitale Einreiseanmeldung zu nutzen und der Nachweis darüber bei Einreise mit sich zu führen und auf Anforderung dem Beförderer vorzulegen. Bei Einreisen auf dem Luftweg von außerhalb des Schengen-Raums1 wird der Nachweis davon abweichend bei der Einreisekontrolle durch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörde kontrolliert. Das ist in der Regel die Bundespolizei.
Häusliche Quarantäne in Deutschland ab 8.11.2020
Wenn Sie auf dem Land-, See- oder Luftweg aus Corona-Risikogebieten einreisen und sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet,
sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre eigene Häuslichkeit
oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben
sowie sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne).
Überwachung der Einhaltung der Quarantäne
Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Quarantäne. Sie finden es im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/
Ausnahmen
Folgende Personen können bei Einreise oder 48 Stunden vor der Einreise einen Corona Test vornehmen lassen. Mit einem negativen Testergebnis ist eine Befreiung von der häuslichen Quarantäne möglich.
Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
Personen, die sich aufgrund eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten in einem Risikogebiet aufhalten,
Corona Test statt Quarantäne
Übrige Reisende dürfen nach fünf Tagen häuslicher Quarantäne die komplette Quarantänepflicht durch einen negativen Test umgehen. Entscheidend ist die jeweils geltende Verordnung des Bundeslands, in dem die Reisenden ihren Wohnsitz haben beziehungsweise wo sie sich in Deutschland aufhalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den "Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19".
Infektionsschutzgesetz und Geldbuße bei Verletzung
Die dargelegte Pflicht gilt auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro verfolgt werden.
Meldepflicht bei Corona Symptomen
Auch bei einem negativen Testergebnis sind Sie verpflichtet, unverzüglich das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, wenn bei Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach Einreise typische Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten.