Neue Einreisebestimmungen

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Neue Einreiseverordnung

Einreiseverordnung Deutschland
JUREBU Freitag, 30. Juli 2021 Gabriele Müller JUREBU

Neue Einreiseverordnung ab 1.8.2021

Erweiterte Testpflicht und keine RKI Risikogebiete

Ab 1. August 2021 gelten für alle Reiserückkehrer ab 12 neue Einreisebestimmungen. Keine RKI Risikogebiete mehr!

Einreise nach Deutschland

Ab 1. August 2021 müssen alle Reiserückkehrer ab zwölf Jahre bei einer Einreise nach Deutschland nachweisen, dass sie negativ getestet, genesen oder vollständig geimpft sind. Das hat die Bundesregierung am 30. Juli 2021 beschlossen. Neue Corona Einreiseverordnung

Neue Einreiseverordnung Deutschland

Einreiseverordnung Deutschland

Neue Einreiseverordnung Deutschland

Testpflicht Reiserückkehrer

Die Testpflicht galt bislang nur für Flugreisende. Ab 1.8.2021 wird sie auf alle Transportmittel ausgeweitet. Ausgenommen sind laut der neuen Einreiseverordnung, die am 30.7.2021 im Bundeskabinett beschlossen wurde, unter anderem Pendler an den Grenzen und Durchreisende. Daneben ist bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen RKI Hochrisikogebiet (bisher Hochinzidenzgebiet) oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.

Welcher Coronatest wird anerkannt?

Ein Antigen-Test ist ausreichend.

Wer zahlt den Corona Test?

Die Coronatests im Ausland sind selbst zu zahlen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der neuen Coronaregeln?

Kontrollieren sollen Airline-Mitarbeiter, Zugbegleiter und Bundespolizisten. "Eine flächendeckende, lückenlose Kontrolle ist aus diesem Grund nicht möglich. Da sind wir personell als Bundespolizei, aber auch infrastrukturell gar nicht aufgestellt. Stichpunktartige Kontrollen sind jederzeit durchaus möglich." Außerdem können die Gesundheitsämter wie bisher nach der Einreise nach Test, Impfung oder den Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung fragen (Andreas Rosskopf von der Gewerkschaft der Polizei).

Neu: Nur noch RKI Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete

Die Einteilung von RKI Risikogebieten wird in Zukunft einfacher. Künftig gibt es nur noch RKI Hochrisikogebiete (Hochinzidenzgebiete) und Virusvariantengebiete. Die einfachen RKI Risikogebiete entfallen. Die neue Regelung hat Auswirkungen auf Reiseversicherungen. Eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise wird künftig schwer durchsetzbar.

Einreise Deutschland aus RKI Hochrisikogebiet

RKI Hochrisikogebiete sind ab 1.8.2021 Länder, in denen die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt, die Krankenhauskapazitäten ausgeschöpft sind und nur wenige Coronatests vorgenommen werden. Bislang lag die Grenze für ein RKI Hochrisikogebiet bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200. Für Reiserückkehrer aus einem RKI Hochrisikogebiet gilt nun:

  • Geimpfte und Genesene können problemlos nach Deutschland einreisen.

  • Alle anderen müssen zehn Tage in Quarantäne.

  • Eine Frei-Testung mit PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich.

  • Für Kinder unter zwölf Jahre endet die Quarantäne nach fünf Tagen automatisch.

Einreisebestimmungen Deutschland aus Virusvariantengebiet

Noch strenger sind die Regelungen für Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet.

  • Künftig sind zwei Wochen Quarantäne und

  • ein Coronatest trotz Coronaimpfung

  • oder der Nachweis der Corona Genesung notwendig.

  • Es gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Dies gilt unabhängig davon, ob Reiserückkehrer per Bahn, Auto oder Flugzeug nach Deutschland kommen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Dynamik der Entwicklung

Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens können sehr kurzfristig neue Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete durch das RKI ausgewiesen werden.

Pauschalreise kostenlos stornieren

Für folgende Reiseziele ist ein kostenloses Storno der Pauschalreise sowohl für den Reiseveranstalter als auch für den Reisenden nach der aktuellen Lage möglich und zulässig:

  • die von der WHO und dem RKI als Risikogebiete eingestuften Regionen und Länder

  • Länder, die Einreiseverbote für Personen mit Wohnsitz in den betroffenen Ländern ausgesprochen haben (z. B. Israel, USA)

  • Länder, die Reisen zu nicht absolut notwendigen Zwecken verboten haben (z. B. Italien)

Infektion bei Auslandsreisen

Immer mehr Deutsche infizieren sich bei Auslandsreisen. Wie aus dem Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, wurden von Ende Juni bis Ende Juli 2021 etwa 3.600 Fälle mit „wahrscheinlicher Exposition im Ausland“ gemeldet – rund zwölf Prozent aller registrierten Infektionen. Am häufigsten wurden Spanien, die Türkei, die Niederlande, Kroatien und Griechenland als wahrscheinliche Infektionsorte genannt. Ein Malediven Urlaub gilt nicht als Infektionstreiber.

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