Virusvarianten-Gebiete

Was ist ein Virusvarianten-Gebiet?

JUREBU Dienstag, 26. Januar 2021 Gabriele Müller JUREBU

Virusvarianten-Gebiete

Was Sie bei Virusvarianten-Gebieten beachten müssen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist ab 13.1.2021 Virusvarianten-Gebiete aus. Was ist ein Virusvarianten-Gebiet und was bedeutet es für Reisende?

Was ist ein Virusvarianten-Gebiet?

Ein Virusvarianten-Gebiet ist eine Region, in denen sich bestimmte Virusvarianten ausgebreitet haben. Maßgeblich für die Einstufung einer Region ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation). Diese tritt nicht zugleich in Deutschland verbreitet auf. Es wird angenommen, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht. Dies bezieht sich auf die Übertragbarkeit und Eigenschaften,

  • die die Infektionsausbreitung beschleunigen,

  • die die Krankheitsschwere verstärken,

  • gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist.

Strenge Regeln bei Einreise aus Virusvarianten-Gebieten

Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten sind ab 27.1.2021 strengere Regeln vorgesehen. So soll der Eintrag neuer Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 weiter begrenzt und ihre schnelle Verbreitung vermieden werden. Das RKI hat folgende Länder zu Virusvarianten-Gebieten erklärt.

Welche Regionen sind Virusvarianten-Gebiete? (Stand 25.1.2021)

  • Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Irland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 9. Januar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Portugal (Virusvarianten-Gebiet seit 27 Januar 2021; bereits seit 24. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits Risikogebiet seit 8. November 2020 inkl. der autonomen Region Madeira seit 9. Januar 2021)

  • Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen).

Was Sie bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet beachten müssen

Wenn Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, müssen Sie Folgendes beachten:

1. Digitale Anmeldung bei Einreise in Deutschland

Seit dem 8. November 2020 ist vor der Einreise in Deutschland ist eine Online Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie Ihre Daten auf der Website Digitale Einreiseanmeldung eingeben und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

2. Häusliche Quarantäne

Seit dem 8. November 2020 müssen sich Ein- bzw. Rückreisende aus einem Corona Risikogebiet unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich Einreisende auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden. Bei Fragen zu der für Sie geltenden Quarantäneregelung und ggf. für sie geltende Ausnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland. Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer können sind auf der folgenden Webseite verlinkt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.

3. NEU: Coronatest vor Einreise

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie ab 27.1.2021 bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen. Diese ist auf Anforderung der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Der Corona Test darf frühestens 48 Stunden vor der Deutschland Einreise vorgenommen worden sein.

Welche Coronatests werden akzeptiert?

Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Tests, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).

Folgende Testverfahren der Nukleinsäure-Amplifikationstechnik zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert: PCR, LAMP1, TMA.

Verschärfte Kontrollen durch die Bundespolizei

Die Bundespolizei hat seit 24. Januar die Kontrollen bei Einreisen am Frankfurter und Münchner Flughafen verstärkt. Vor allem die Flüge aus den 25 Hochinzidenz-Gebieten werden konsequent kontrolliert. Reisende aus diesen Ländern werden direkt am Flugzeug und noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle überprüft. Neben der Bundespolizei (Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) dürfen Airlines den Corona-Test verlangen.

Coronatest durch die Airline

Wenn Sie keinen Nachweis im Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet erhalten, können Beförderer vor Abreise einen Coronatest durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Der Abstrich für diesen Test durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen.

Anforderungen an den Coronatest

Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die Anforderungen an den Coronatest des RKI erfüllen.

Corona Risiko-Gebiete

Mehr Informationen über Corona Risiko Gebiete finden Sie auf der Homepage unter Coronavirus. Zu den aktuellen Informationen des RKI geht es hier: Coronavirus SARS-CoV-2

JUREBU, GABRIELE MÜLLER, TELEFON +49 3535 242524, 9 BIS 21 UHR. ANFRAGE, EMAIL, WHATSAPP