Hochinzidenzgebiete

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Was Sie bei Hochinzidenzgebieten beachten müssen

Hochinzidenzgebiete
JUREBU Montag, 25. Januar 2021 Gabriele Müller JUREBU

Hochinzidenzgebiete

Was Sie bei Hochinzidenzgebieten beachten müssen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist ab 24.1.2021 Corona Hochinzidenzgebiete aus. Was ist ein Hochinzidenzgebiet und was bedeutet es für Reisende?

Was ist ein Hochinzidenzgebiet?

Ein Hochinzidenzgebiet ist laut RKI eine Region mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Fallzahlen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien wird im zweiten Schritt festgestellt, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.

Strenge Regeln bei Einreise aus Corona Hochinzidenzgebieten

Für Einreisende aus Corona Hochinzidenzgebieten sind ab 27.1.2021 strengere Regeln vorgesehen. So soll der Eintrag des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland begrenzt werden. Das RKI hat folgende 25 Länder zu Hochinzidenzgebieten erklärt.

Welche Regionen sind Hochinzidenzgebiete? (Stand 25.1.2021)

  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Albanien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Andorra (Fürstentum Andorra) (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Bosnien und Herzegowina (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Estland (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 26. Dezember 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Israel (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Kosovo (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Lettland (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 22. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Libanon (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Litauen (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 22. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Mexiko (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Montenegro (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 17. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Nordmazedonien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Palästinensische Gebiete (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Panama (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Serbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Slowenien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Spanien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 2. September 2020; inkl. der Kanarischen Inseln seit 20. Dezember 2020, als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Tschechien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 25. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • USA (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

  • Vereinigte Arabische Emirate (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 23. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Was Sie bei Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet beachten müssen

Wenn Sie aus einem Hochinzidenz-Gebiet einreisen, müssen Sie Folgendes beachten:

1. Digitale Anmeldung bei Einreise in Deutschland

Seit dem 8. November 2020 ist vor der Einreise in Deutschland ist eine Online Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie Ihre Daten auf der Website Digitale Einreiseanmeldung eingeben und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.

2. Häusliche Quarantäne

Seit dem 8. November 2020 müssen sich Ein- bzw. Rückreisende aus einem Corona Risikogebiet unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich Einreisende auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden. Bei Fragen zu der für Sie geltenden Quarantäneregelung und ggf. für sie geltende Ausnahmeregelungen wenden Sie sich bitte an das Sie betreffende Bundesland. Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer können sind auf der folgenden Webseite verlinkt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.

3. NEU: Coronatest vor Einreise

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen Sie ab 27.1.2021 bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen. Diese ist auf Anforderung der zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Der Corona Test darf frühestens 48 Stunden vor der Deutschland Einreise vorgenommen worden sein.

Welche Coronatests werden akzeptiert?

Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Tests, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).

Folgende Testverfahren der Nukleinsäure-Amplifikationstechnik zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert: PCR, LAMP1, TMA.

Verschärfte Kontrollen durch die Bundespolizei

Die Bundespolizei hat seit 24. Januar die Kontrollen bei Einreisen am Frankfurter und Münchner Flughafen verstärkt. Vor allem die Flüge aus den 25 Hochinzidenz-Gebieten werden konsequent kontrolliert. Reisende aus diesen Ländern werden direkt am Flugzeug und noch vor der eigentlichen Grenzkontrolle überprüft. Neben der Bundespolizei (Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg) dürfen Airlines den Corona-Test verlangen.

Coronatest durch die Airline

Wenn Sie keinen Nachweis im Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet erhalten, können Beförderer vor Abreise einen Coronatest durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Der Abstrich für diesen Test durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen.

Anforderungen an den Coronatest

Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die Anforderungen an den Coronatest des RKI erfüllen.

Corona Risiko-Gebiete

Mehr Informationen über Corona Risiko Gebiete finden Sie auf der Homepage unter Coronavirus. Zu den aktuellen Informationen des RKI geht es hier: Coronavirus SARS-CoV-2

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