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Für eine Auslandshochzeit benötigen Sie zusätzliche Hochzeitsdokumente, die in die jeweilige Landessprache übersetzt sein müssen. Da die Bürokratie in vielen Ländern nicht so ausgeprägt wie in Deutschland ist und professionelle Hochzeitsplaner vor Ort Ihnen die Hochzeitsvorbereitung abnehmen, kostet es unwesentlich Mehraufwand. Anfrage Auslandshochzeit
Auslandshochzeiten werden in Deutschland nur zwischen zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961
anerkannt. Bedingung ist, dass die Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen ist. Das Bundesverwaltungsamt hat zu diesem Thema Broschüren herausgebracht, die in den Beratungsstellen erhältlich sind.
"Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, weil sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht. Die Apostille wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. Welche Urkunden als öffentliche Urkunden anzusehen sind, regelt der Artikel 1 des Übereinkommens, wobei jeweils innerstaatliches Recht der Ausstellungsbehörde zur Anwendung kommt." (Zitat: Wikipedia)
Bitte informieren Sie sich über die Fristen. Der Hochzeitsplaner ist darauf vorbereitet.